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   BSG, 16.06.2016 - B 13 R 23/15 R   

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BSG, 16.06.2016 - B 13 R 23/15 R (https://dejure.org/2016,14217)
BSG, Entscheidung vom 16.06.2016 - B 13 R 23/15 R (https://dejure.org/2016,14217)
BSG, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - B 13 R 23/15 R (https://dejure.org/2016,14217)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Saldierung von beitragsgeminderten Zeiten im Rahmen der Ermittlung des Zuschlags von Entgeltpunkten nach § 71 Abs 2 SGB 6 - Zusammentreffen von Anrechnungszeiten nach § 252a Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6 mit Beitragszeiten - Zusammentreffen von Anrechnungszeiten nach § 252a Abs 2 S 1 SGB 6 ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 Abs 3 SGB 6, § 71 Abs 2 SGB 6, § 74 SGB 6, § 252a Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 252a Abs 2 S 1 SGB 6
    Saldierung von beitragsgeminderten Zeiten im Rahmen der Ermittlung des Zuschlags von Entgeltpunkten nach § 71 Abs 2 SGB 6 - Zusammentreffen von Anrechnungszeiten nach § 252a Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6 mit Beitragszeiten - Zusammentreffen von Anrechnungszeiten nach § 252a Abs 2 S 1 SGB 6 ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Saldierung von beitragsgeminderten Zeiten im Rahmen der Ermittlung des Zuschlags von Entgeltpunkten nach § 71 Abs 2 SGB 6 - Zusammentreffen von Anrechnungszeiten nach § 252a Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6 mit Beitragszeiten - Zusammentreffen von Anrechnungszeiten nach § 252a Abs 2 S 1 SGB 6 ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Saldierung von beitragsgeminderten Zeiten im Rahmen der Ermittlung des Zuschlags von Entgeltpunkten nach § 71 Abs 2 SGB 6 - Zusammentreffen von Anrechnungszeiten nach § 252a Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6 mit Beitragszeiten - Zusammentreffen von Anrechnungszeiten nach § 252a Abs 2 S 1 SGB 6 ...

  • rechtsportal.de

    Saldierung von beitragsgeminderten Zeiten im Rahmen der Ermittlung des Zuschlags von Entgeltpunkten nach § 71 Abs 2 SGB 6 - Zusammentreffen von Anrechnungszeiten nach § 252a Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6 mit Beitragszeiten - Zusammentreffen von Anrechnungszeiten nach § 252a Abs 2 S 1 SGB 6 ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 908
  • NZS 2017, 533
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 27.04.2010 - B 5 R 62/08 R

    Gesamtleistungsbewertung - beitragsgeminderte Zeit - Schulausbildung - Zeiten der

    Auszug aus BSG, 16.06.2016 - B 13 R 23/15 R
    Der Zuschlag an Entgeltpunkten für beitragsgeminderte Zeiten mit Anrechnungszeiten wegen Schwangerschaft und Anrechnungszeiten für Arbeitsausfalltage ist gemeinsam innerhalb der Gruppe der beitragsgeminderten Zeiten mit "sonstigen beitragsfreien Zeiten" zu ermitteln (Abgrenzung zu BSG vom 27.4.2010 - B 5 R 62/08 R = SozR 4-2600 § 71 Nr. 5).

    Im September 2012 stellte die Klägerin unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 27.4.2010 (B 5 R 62/08 R - SozR 4-2600 § 71 Nr. 5) einen Antrag auf Überprüfung der Rentenhöhe im Hinblick auf die Bewertung der vorgenannten Kalendermonate als beitragsgeminderte Zeiten.

    Zur Begründung hat es im Wesentlichen unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 27.4.2010 (aaO) ausgeführt, im Rahmen der Ermittlung des EP-Zuschlags für beitragsgeminderte Zeiten nach § 71 Abs. 2 SGB VI dürften nur Zeiten, die denselben Tatbestand einer beitragsfreien Zeit erfüllten, zu einer "Gruppe" zusammengefasst werden.

    Da bei der Ermittlung des Zuschlags sämtliche beitragsgeminderte Zeiten - bildhaft ausgedrückt - "in einen Topf geworfen" wurden, konnte diese sog "Summenregelung" dazu führen, dass beitragsgeminderte Zeiten, die Beitragszeiten mit hohen EP beinhalteten, Auswirkungen auf die Bewertung der Gesamtheit der beitragsgeminderten Zeiten hatten und sich auf dieser Grundlage insgesamt eine Minderung des Zuschlags an EP für diese Zeiten ergab (vgl BSG Urteil vom 27.4.2010 - B 5 R 62/08 R - SozR 4-2600 § 71 Nr. 5 RdNr 18; Diel in Hauck/Noftz, SGB VI, K § 71 RdNr 13, Stand: Einzelkommentierung 5/13; Polster in Kasseler Komm, § 71 SGB VI RdNr 8a, Stand: Einzelkommentierung 9/2006) .

    Durch diese Änderung wird das grundlegende Ziel des SGB VI bei der Bewertung beitragsgeminderter Zeiten gefördert, als Minimum den sich nach der Vergleichsbewertung und der (begrenzten) Gesamtleistungsbewertung ergebenden Wert als beitragsfreie Zeit zu erhalten und dem Versicherten erworbene Beitragszeiten trotz zeitgleicher Erfüllung des Tatbestands einer beitragsfreien Zeit möglichst nicht zum Nachteil gereichen zu lassen (vgl BSG Urteil vom 27.4.2010 - B 5 R 62/08 R - SozR 4-2600 § 71 Nr. 5 RdNr 19) .

    Die vom 5. Senat in seinem Urteil vom 27.4.2010 (B 5 R 62/08 R - SozR 4-2600 § 71 Nr. 5 RdNr 27) geäußerte gegenteilige Ansicht teilt der Senat nicht.

    Aus dieser vom 5. Senat in seinem Urteil vom 27.4.2010 (B 5 R 62/08 R - SozR 4-2600 § 71 Nr. 5 RdNr 35) nicht vollständig wiedergegebenen (es fehlt die für das zutreffende Verständnis dieses Änderungsvorschlags wesentliche Passage "und wertmäßig nicht zu begrenzende Zeiten") Begründung wird deutlich, dass sich der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung dem Entwurf der Bundesregierung folgend bei der Bildung der "jeweiligen Blöcke" bewusst an den "Gruppen" orientiert hat, die sich aus der Anwendung oder Nichtanwendung des § 74 SGB VI im Rahmen der begrenzten Gesamtleistungsbewertung ergeben.

    Vielmehr wollte der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 71 Abs. 2 SGB VI lediglich - wie sich auch aus der oben zierten Gesetzesbegründung der Bundesregierung in aller Deutlichkeit erschließt (aaO) - die mit der bisherigen "Summenregelung" verbundene "Gesamtzusammenfassung" (also das "in einen Topf werfen") der verschiedenen beitragsgeminderten Zeiten bei deren Bewertung beenden, weshalb der 5. Senat in seinem Urteil vom 27.4.2010 (B 5 R 62/08 R - SozR 4-2600 § 71 Nr. 5 RdNr 19, 27) insoweit zu Recht auch von einem "Paradigmenwechsel" spricht.

    geben keine Anhaltspunkte dafür her, dass - hiervon abweichend - die Bildung der "Gruppen" im Rahmen dieser Bestimmung in der Weise erfolgen soll, dass ausschließlich Zeiten, die gemeinsam den Tatbestand einer beitragsfreien Zeit erfüllen, zusammengefasst werden dürfen (so aber BSG Urteil vom 27.4.2010 - B 5 R 62/08 R - SozR 4-2600 § 71 Nr. 5 RdNr 27) .

    Der Senat weicht mit dieser Rechtsprechung nicht von dem Urteil des 5. Senats des BSG (B 5 R 62/08 R - SozR 4-2600 § 71 Nr. 5) ab.

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BSG, 16.06.2016 - B 13 R 23/15 R
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist der Gesetzgeber berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl BVerfGE 11, 245, 254; 78, 214, 227; 84, 348, 359; 122, 210, 232; 133, 377, 412 ) .

    Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl BVerfGE 82, 159, 185 f; 96, 1, 6; 133, 377, 412 ) .

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BSG, 16.06.2016 - B 13 R 23/15 R
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist der Gesetzgeber berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl BVerfGE 11, 245, 254; 78, 214, 227; 84, 348, 359; 122, 210, 232; 133, 377, 412 ) .

    Auf dieser Grundlage darf er grundsätzlich generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl BVerfGE 84, 348, 359; 113, 167, 236; stRspr) .

  • BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 1243/04

    Zur Berechnung des Zuschlags an zusätzlichen Entgeltpunkten gem § 71 Abs 2 SGB 6

    Auszug aus BSG, 16.06.2016 - B 13 R 23/15 R
    Denn auch bei der im Wege eines "Gruppenvergleichs" vorgenommenen Berechnung des Zuschlags für beitragsgeminderte Zeiten fließen die zugleich erworbenen EP für Beitragszeiten ungekürzt in die Rentenberechnung ein (BVerfG Beschluss vom 10.3.2008 - 1 BvR 1243/04 - SozR 4-2600 § 71 Nr. 3 RdNr 10-12) .

    b) Auch eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG liegt nicht vor (vgl auch BVerfG Beschluss vom 10.3.2008 - 1 BvR 1243/04 - SozR 4-2600 § 71 Nr. 3 RdNr 9) .

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus BSG, 16.06.2016 - B 13 R 23/15 R
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist der Gesetzgeber berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl BVerfGE 11, 245, 254; 78, 214, 227; 84, 348, 359; 122, 210, 232; 133, 377, 412 ) .
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BSG, 16.06.2016 - B 13 R 23/15 R
    Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl BVerfGE 82, 159, 185 f; 96, 1, 6; 133, 377, 412 ) .
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 16.06.2016 - B 13 R 23/15 R
    Auf dieser Grundlage darf er grundsätzlich generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl BVerfGE 84, 348, 359; 113, 167, 236; stRspr) .
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BSG, 16.06.2016 - B 13 R 23/15 R
    Zum anderen kommt dem Gesetzgeber bei der rentenrechtlichen Honorierung der nicht auf eigener "Beitragsleistung" beruhenden beitragsfreien Zeiten ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl BVerfG Beschluss vom 11.1.2016 - 1 BvR 1687/14 - Juris RdNr 12; BVerfGE 117, 272, 299 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7 RdNr 67; Senatsurteil vom 19.4.2011 - B 13 R 27/10 R - BSGE 108, 126 = SozR 4-2600 § 74 Nr. 3, RdNr 30) , der hier nicht überschritten worden ist.
  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05

    Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der

    Auszug aus BSG, 16.06.2016 - B 13 R 23/15 R
    Die von solchen Regelungen Betroffenen brauchen jedoch auch bei komplexen Regelungssystemen eine erhebliche Ungleichbehandlung nicht hinzunehmen, die jeglichen sachlichen Grundes entbehrt, weil das vom Gesetzgeber angestrebte Regelungsziel auch unter Vermeidung der ungleichen Behandlung und ohne Inkaufnahme anderer Nachteile erreicht werden kann (vgl BVerfGE 125, 1, 23) .
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus BSG, 16.06.2016 - B 13 R 23/15 R
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist der Gesetzgeber berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl BVerfGE 11, 245, 254; 78, 214, 227; 84, 348, 359; 122, 210, 232; 133, 377, 412 ) .
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 27/10 R

    Gesamtleistungsbewertung bei der Rentenberechnung - Bewertung von betragsfreien

  • BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtanerkennung von

  • BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59

    Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

  • BSG, 21.07.1992 - 1 RA 63/90

    Berechnung des Vomhundertsatzes - Nachfolgende Versicherungszeiten

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